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Neue Leiter sind nur befristet im Amt

Das oft angekündigte Objektivierungsgesetz für die steirische Landesverwaltung liegt nun vor und wird in Begutachtung geschickt. Ein Punkt überrascht.

Personallandesrat Werner Amon (ÖVP)
© Fuchs Juergen
Personallandesrat Werner Amon (ÖVP)
Thomas Rossacher
Redakteur Bundesland Steiermark

Wo bleibt das Objektivierungsgesetz? Das hat die Opposition zuletzt häufig bei Personallandesrat Werner Amon (ÖVP) gefragt. Nun ist der Entwurf da – Inhalt: Wie zuletzt schon üblich, aber eben nicht einzementiert, müssen Spitzenposten in der Landesverwaltung alle öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vorauswahl machen externe Personalberater, bevor eine Hearing-Kommission über die Bewerberinnen und Bewerber befindet. Die Regierung erhält einen gereihten Dreiervorschlag, der grundsätzlich einzuhalten ist.  

Überraschende Auflage: Wer zum ersten Mal zum Zug kommt, der kann nur befristet bestellt werden. Wird er oder sie verlängert, ist das unbefristet möglich. Das Gesetz soll heuer inkraft treten.

Wer ist vom Gesetz betroffen? Es geht um eine „leitende Funktion im Landesdienst“. Darunter fallen die Bezirkshauptleute, Landesamtsdirektor und Vize, Abteilungsleiter, Fachabteilungschefs, Leiter der Agrarbezirksbehörde, Baubezirksleiter oder die Spitzen des Landesverwaltungsgerichtes.

Als Kostenpunkt werden rund 15.000 Euro pro Verfahren geschätzt.