Das Motto des damaligen Finanzministers Blümel hat sich eingebrannt: „Koste es, was es wolle.“ Ausfälle in den Kassen von Österreichs Wirten, bedingt durch die strikten Pandemiemaßnahmen wie Lokalschließungen oder beschränkte Gästeanzahl, sollten mittels kräftiger Finanzspritzen abgefedert werden. Ein Grazer Wirt soll dabei aber weit übers Ziel hinausgeschossen sein (wir berichteten vom Prozessauftakt): Satte 520.000 Euro sollen ihm nämlich zwischen November 2020 und April aus dem Fördertopf zugeflossen sein. Deshalb, weil er höhere Vergleichsumsätze aus einem Vorgängerlokal gemeldet haben soll, im Bereichszeitraum aber bereits eine wesentliche kleinere Gaststätte mit niedrigeren Umsätzen führte. „Aufgrund dieser unrichtigen Angaben wurden dem Angeklagten zu hohe Förderungsbeträge ausbezahlt“, erläuterte die Staatsanwaltschaft.