Von solchen Umsätzen können die meisten Wirte nur träumen: 520.000 Euro sollen es zwischen November 2020 und April 2022 gewesen sein, die einem Grazer Gastronomen zugeflossen sind. Hochoffiziell genehmigt durch die Cofag (Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes) in Form des sogenannten Lockdown-Umsatzersatzes. Dieser sollte ja Ausfälle in den Kassen der Wirte (bedingt durch Pandemiemaßnahmen wie Lokalschließungen oder beschränkte Gästezahl) abfedern. Im Fall jenes 39-Jährigen aus der Landeshauptstadt soll die Förderung aber zu Unrecht erfolgt sein. Folgt man nämlich den Ausführungen der Grazer Staatsanwaltschaft, soll der Wirt bei den Anträgen unrichtige Umsatzzahlen eingereicht haben. Ergibt, so der Vorwurf, schweren Betrug. Der Grazer jedenfalls fühlt sich unschuldig, weist die Vorwürfe zurück: „Ich habe nichts mit Absicht gemacht, um mich zu bereichern.“

Die Ausgangslage beim Prozess am Straflandesgericht lässt sich wie folgt skizzieren: Bis 2019 war der 39-Jährige Geschäftsführer eines Szenelokals in der Murmetropole, ehe er sich danach zwei kleineren Gaststätten widmete. Diese Lokalwechsel spielen in der Anklage die entscheidende Rolle. Beim ersten Antrag auf Umsatzausfälle soll der Wirt nämlich Vergleichsumsätze des ersten, größeren Lokals angegeben haben, bei dem er einen wesentlich höheren Umsatz erzielt hatte, als bei dem zum Tatzeitpunkt tatsächlich betriebenen Wirtshaus. Auch bei den weiteren Anträgen bei der Cofag soll er stets fälschlich die Umsatzzahlen des ersten Lokals angegeben haben. „Aufgrund dieser unrichtigen Angaben wurden dem Angeklagten zu hohe Förderungsbeträge ausbezahlt“, so die Staatsanwaltschaft.

„Fühle mich unschuldig“

Der Angeklagte verantwortet sich leugnend. Er habe bei Unklarheiten stets telefonisch Kontakt mit der Cofag aufgenommen und sich über die Erfordernisse für die Anträge erkundigt. „Sie kriegen einmal 90.000 Euro. Aber Sie sagen selbst, Sie hätten aufgrund Ihrer Umsätze nur mit 10.000 Euro im Monat gerechnet. Das passt doch nicht zusammen“, findet Richter Martin Heissenberger. „Natürlich war das schön, ich hab‘ das ja gar nicht glauben können. Aber ich habe wirklich nur die Zahlen angegeben, die von mir verlangt wurden“, so der Beschuldigte.

Nach der Schließung eines Lokals hat der Wirt zudem Umsatzersatz bekommen, obwohl er kein Lokal mehr betrieben hat. Seine Erklärung dazu: „Ja, das passt nicht zusammen. Damals habe ich das nicht bedacht.“ „Was ist mit dem ganzen Geld passiert, es geht ja um eine halbe Million?“, will der Vorsitzende wissen. „Ich habe alles für das Unternehmen ausgegeben.“

Der Verteidiger des Grazers ergänzt: „Ich glaube, man kann meinem Mandanten nicht anlasten, was unter diesen komischen Regeln einst zustande gekommen ist. Der Staat hat damals ja das Füllhorn ausgeschüttet, und das unter undurchsichtigen Bedingungen. Der ärmste Bettler und der reichste Milliardär haben etwas bekommen. Es sind damals eben Gründe vorgelegen, die mit der bisherigen Logik, wie man zu Förderungen kam, nicht vereinbar waren.“ Weitere Unterlagen zu den Antragsformularen sind zur Aufklärung notwendig. Fortsetzung im neuen Jahr.