Von solchen Umsätzen können die meisten Wirte nur träumen: 520.000 Euro sollen es zwischen November 2020 und April 2022 gewesen sein, die einem Grazer Gastronomen zugeflossen sind. Hochoffiziell genehmigt durch die Cofag (Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes) in Form des sogenannten Lockdown-Umsatzersatzes. Dieser sollte ja Ausfälle in den Kassen der Wirte (bedingt durch Pandemiemaßnahmen wie Lokalschließungen oder beschränkte Gästezahl) abfedern. Im Fall jenes 39-Jährigen aus der Landeshauptstadt soll die Förderung aber zu Unrecht erfolgt sein. Folgt man nämlich den Ausführungen der Grazer Staatsanwaltschaft, soll der Wirt bei den Anträgen unrichtige Umsatzzahlen eingereicht haben. Ergibt, so der Vorwurf, schweren Betrug. Der Grazer jedenfalls fühlt sich unschuldig, weist die Vorwürfe zurück: „Ich habe nichts mit Absicht gemacht, um mich zu bereichern.“