In den letzten Jahren wurden die Preise für Strom, Heizung und Warm-Wasser teurer.
Das merkt man daran, dass Betriebs-Kosten viel teurer geworden sind.
Das betrifft oft ältere Menschen.
Das betrifft auch Menschen, deren Ehe-Partner gestorben sind.
Diese Personen nennt man Witwe oder Witwer.
Man kann auch sagen, dass eine Person verwitwet ist.
Auch wenn ältere Menschen in einer Eigentums-Wohnung oder in einem eigenen Haus leben, können sie die Kosten oft nicht bezahlen.
Eine Eigentums-Wohnung ist eine Wohnung, die einer Person selbst gehört.
Diese Person muss keine Miete zahlen, damit sie in der Wohnung wohnen darf.
Mit 1.1.2025 hat das Land Kärnten die „Wohn-Beihilfe neu“ gemacht.
Mit der „Wohn-Beihilfe neu“ haben mehr Menschen Anspruch auf Wohn-Beihilfe.
Zum Beispiel: Allein-Erziehende, Pensionisten, Langzeit-Erkrankte, oder Langzeit-Arbeitslose.
Allein-Erziehende sind Eltern-Teile, die mit 1 oder mehreren Kindern allein leben.
Langzeit-Erkrankte sind Personen, die schon lange krank sind.
Langzeit-Arbeitslose sind Personen, die schon lange keine Arbeit haben.
Durch die „Wohn-Beihilfe neu“ können auch Menschen mit Eigentums-Wohnungen und eigenen Häusern Betriebskosten-Unterstützung bekommen.
Es gab eine Ausnahme: Menschen, die ihre Wohnungen oder Häuser schon an ihre Kinder übergeben haben.
Diese Menschen konnten bis jetzt keine Betriebskosten-Unterstützung bekommen.
Wie hoch dürfen die Betriebs-Kosten sein?
Wie hoch die Betriebs-Kosten sein dürfen, hängt vom Einkommen ab.
· Wenn Ihr Einkommen bis 1.000 Euro ist, können Sie keine Betriebs-Kosten bezahlen.
Sie bekommen dann Betriebskosten-Unterstützung für den ganzen Betrag.
· Wenn Ihr Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro ist, können Sie 30 Prozent Ihrer Betriebs-Kosten bezahlen.
30 Prozent sind ungefähr ein Drittel.
Sie bekommen Betriebskosten-Unterstützung für den restlichen Betrag.
· Wenn Ihr Einkommen zwischen 1.200 Euro und 1.400 Euro ist, können Sie 40 Prozent Ihrer Betriebs-Kosten bezahlen.
40 Prozent sind etwas weniger als die Hälfte.
Sie bekommen Betriebskosten-Unterstützung für den restlichen Betrag.
· Wenn Ihr Einkommen zwischen 1.400 Euro und 1.600 Euro ist, können Sie 50 Prozent Ihrer Betriebs-Kosten bezahlen.
50 Prozent ist die Hälfte.
Sie bekommen Betriebskosten-Unterstützung für den restlichen Betrag.
· Wenn Ihr Einkommen zwischen 1.600 Euro und 1.800 Euro ist, können Sie 60 Prozent Ihrer Betriebs-Kosten bezahlen.
60 Prozent sind etwas mehr als die Hälfte.
Sie bekommen Betriebskosten-Unterstützung für den restlichen Betrag.
· Wenn Ihr Einkommen mehr als 1.800 Euro ist, können Sie 70 Prozent Ihrer Betriebs-Kosten bezahlen.
70 Prozent sind ungefähr 2 Drittel.
Sie bekommen Betriebskosten-Unterstützung für den restlichen Betrag.
Für jedes Kind unter 18 Jahren darf das Einkommen 200 Euro mehr sein.
Schnelle Verbesserung
Das Land Kärnten hat das Problem schnell bemerkt.
Gaby Schaunig wurde informiert.
Schaunig ist Landeshauptmann-Stellvertreterin von der SPÖ.
Schaunig ist auch die zuständige Referentin.
Eine Referentin ist für einen bestimmten Fach-Bereich zuständig.
Die Änderung gilt schon seit dem 1.6.2025.
Diese Menschen können jetzt auch Betriebskosten-Unterstützung bekommen:
· alte Menschen
· Witwen und Witwer
· Personen, die ein Wohn-Recht in einem Haus oder einer Wohnung haben.
Wohn-Recht heißt: Die Person hat das Recht, in einem Haus oder einer Wohnung zu wohnen.
Diese Person muss dafür keine Miete bezahlen.
Die Personen müssen aber beweisen, dass sie die Betriebs-Kosten im Haus oder in der Wohnung selbst bezahlen.
Wichtige Informationen
· Die Wohn-Beihilfe kann höchstens 500 Euro im Monat sein.
· Die Beihilfe gibt es nur für Wohnungen bis 50 Quadrat-Meter.
Für jede weitere Person im Haushalt darf die Wohnung 10 Quadrat-Meter größer sein.
· Die Beihilfe beträgt 4 Euro für jeden Quadrat-Meter.
Dazu kommen 2,50 Euro für jeden Quadrat-Meter für Betriebs-Kosten und Heiz-Kosten.
· Die Miete ohne Neben-Kosten darf höchstens 10,60 Euro sein.
Früher waren es 7,80 Euro.
Wenn die Miete mehr als 10,60 Euro für 1 Quadrat-Meter kostet, gibt es keine Wohn-Beihilfe.
Es gibt auch keine Unterstützung für Betriebs-Kosten und Heiz-Kosten.
Seit Anfang des Jahres wurden 740 Anträge zur Betriebskosten-Unterstützung gestellt.
Jeder 10. Antrag kommt von einer Person, die ihr Haus oder ihre Wohnung schon an eine andere Person übergeben hat.
Die Betriebskosten-Unterstützung kann höchstens 192 Euro sein.
Beim Antrag muss ein Auszug aus dem Grund-Buch dabei sein.
Im Grund-Buch steht zum Beispiel, wem ein Haus gehört und wer ein Wohn-Recht hat.
Beim Antrag muss auch ein Beweis dabei sein, dass man die Betriebs-Kosten und Heiz-Kosten im letzten Jahr selbst bezahlt hat.
Das kann zum Beispiel ein Konto-Auszug sein.