Frauen haben es im Beruf schwerer.
Frauen werden auch oft diskriminiert.
Wenn jemand diskriminiert wird heißt das, dass eine Person wegen einem bestimmten Merkmal schlechter behandelt wird, als andere Personen.
Merkmale sind zum Beispiel: Geschlecht, Behinderung oder Hautfarbe.
Damit haben Gleichbehandlungs-Anwältinnen und Gleichbehandlungs-Anwälte jeden Tag zu tun.
Frauen mit Behinderung finden noch schwerer einen Arbeits-Platz.
Auch einen besseren Arbeits-Platz oder eine bessere Bezahlung bekommen Frauen mit Behinderungen schwerer.
Auch wenn Frauen mit Behinderungen eine gute Ausbildung haben, ist es für sie schwer.
Neues Büro in Graz
Damit diskriminierten Frauen geholfen werden kann, arbeiten die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft und die Anwältin für Gleichbehandlungs-Fragen zusammen.
In Graz gibt es ein neues Büro der Behinderten-Anwältin.
Das Büro heißt Regional-Büro Süd.
In dieses Regional-Büro Süd können Menschen aus Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland kommen.
Dadurch ist es für Betroffene leichter, zur Behinderten-Anwältin zu kommen.
Dass Frauen oft diskriminiert werden, wurde bis jetzt noch nicht gut erforscht.
Erforschen heißt, dass ein Thema genau untersucht wird, um mehr darüber zu erfahren.
Es ist wichtig, dass die Menschen mehr über die Diskriminierung von Frauen wissen.
Das sagt Susanne Prisching.
Prisching ist die Chefin der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Steiermark.
Die Gleichbehandlungs-Anwältin hat immer wieder damit zu tun, dass Frauen mit Behinderungen mehrfach diskriminiert werden.
Mehrfach diskriminiert heißt, dass eine Person wegen mehreren Merkmalen schlechter behandelt wird.
Zum Beispiel wegen dem Geschlecht und einer Behinderung.
Eine alleinerziehende Frau hat sich bei der Behinderten-Anwältin gemeldet.
Die Frau ist Ingenieurin.
Ingenieurin (gesprochen: Inschenörin) ist ein Beruf.
Eine Ingenieurin löst Probleme mit Technik und Wissenschaft.
Eine Ingenieurin plant, baut und verbessert verschiedene Dinge.
Zum Beispiel Brücken, Autos oder Computer.
Die Ingenieurin hat nach ihrer Karenz wieder eine Arbeit gesucht.
Sie hat die Arbeits-Stelle aber nicht bekommen.
Die Gründe dafür waren:
- Die Firma wollte lieber einen Mann für diese Arbeits-Stelle einstellen.
- Die Frau ist Mutter
- Die Firma hatte Angst, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht so gut arbeiten kann, wie andere.
Schlichtungs-Verfahren ist notwendig
Bei so einer Diskriminierung ist das Büro der Behinderten-Anwältin sehr wichtig.
Das sagt Elke Niederl.
Niederl ist die Chefin vom Regional-Büro Süd in Graz.
Sobald es eine Diskriminierung wegen einer Behinderung gibt, ist das Sozialministeriums-Service zuständig.
Das Sozialministeriums-Service ist zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen und für Jugendliche und junge Erwachsene zuständig.
Damit die Person zu ihrem Recht kommt, muss es ein Schlichtungs-Verfahren geben.
Das Recht einer Person kann zum Beispiel sein: Bessere Arbeits-Bedingungen, besserer Zugang zu einer Dienst-Leistung und eine gerechte Behandlung am Arbeits-Platz.
Mit einem Schlichtungs-Verfahren wird ein Streit zwischen 2 Personen gelöst.
Man macht ein Schlichtungs-Verfahren, um einen Streit ohne Gericht zu lösen.
Die Behinderten-Anwältin begleitet die Betroffenen beim Schlichtungs-Verfahren.
Das sagt Niederl.
Wenn sich die Personen beim Schlichtungs-Verfahren nicht einigen, kann man vor Gericht gehen.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft und das Büro der Behinderten-Anwältin setzen sich dafür ein, dass Rechtsverfolgungs-Wege für alle Menschen gleich werden.
Rechtsverfolgungs-Wege sind die Möglichkeiten, wie Menschen zu ihrem Recht kommen können.
Für Menschen mit Behinderungen ist es im Moment schwerer, zu ihrem Recht zu kommen.
Zur Gleichbehandlungs-Kommission kann man nur dann, wenn der Fall unter das Gleichbehandlungs-Gesetz fällt.
Im Moment können Menschen, die wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden, nicht zur Gleichbehandlungs-Kommission.
Frauen mit Behinderung sind oft von sexueller Belästigung betroffen.
Sexuelle Belästigung ist, wenn jemand etwas macht oder sagt, das mit Sex zu tun hat und die andere Person sich dabei schlecht fühlt.
Außerdem werden Frauen wegen ihrem Geschlecht oft schlecht behandelt.
Das sagt Prisching.
Eine Frau mit Sprach-Schwierigkeiten erzählte, dass sie in einem Geschäft einkaufen wollte.
Sie wurde dort wegen dem Geschlecht und ihrer Behinderung schlecht behandelt.
Die Frau braucht beim Sprechen etwas länger.
Auch wenn so etwas passiert, kann man sich bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft oder bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen melden.
Auch bei Problemen mit der Barriere-Freiheit in Wohnungen oder in öffentlichen Verkehrs-Mitteln kann man sich dort melden.
Christine Steger ist Behinderten-Anwältin für ganz Österreich.
Bei einer Diskriminierung kann die Behinderten-Anwältin einen Brief an die Firma schicken.
Meistens kann die Behinderten-Anwältin auch ein Schlichtungs-Verfahren einbringen.
Wenn ein Problem viele Menschen mit Behinderungen betrifft, kann auch eine Verbands-Klage gemacht werden.
Eine Verbands-Klage ist eine Klage von einer Gruppe von Personen.
Ein Schlichtungs-Verfahren hilft oft, dass keine Klage gemacht werden muss.
Die Anwaltschaften
Mit diesen Dingen kann man sich an die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft wenden:
- Private Arbeits-Verhältnisse
Ein privates Arbeits-Verhältnis ist, wenn eine Person für eine private Firma arbeitet.
Diese Person arbeitet nicht für den Staat, für ein Bundes-Land oder für eine Gemeinde. - Berufs-Beratung und Berufs-Ausbildung.
Die Berufs-Beratung hilft, den richtigen Beruf oder die richtige Ausbildung zu finden.
Die Berufs-Ausbildung ist die Ausbildung für einen Beruf. - Zugang zu Gütern und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Zugang zu Gütern bedeutet, dass man Dinge bekommen kann.
Versorgung mit Gütern bedeutet, dass Menschen genug Dinge haben, die sie zum Leben brauchen.
Zum Beispiel: Lebens-Mittel, Kleidung, Medikamente
Dienst-Leistungen sind Tätigkeiten oder Angebote von einer Person oder einem Unternehmen.
Dienst-Leistungen sind zum Beispiel Friseur oder Arzt.
Das ist die Internet-Seite der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Mit diesen Dingen kann man sich an die Anwältin für Gleichbehandlungs-Fragen für Menschen mit Behinderung wenden:
- Private Arbeits-Verhältnisse
- Dienst-Verhältnisse zum Bund
Ein Dienst-Verhältnis zum Bund ist, wenn man beim Staat Österreich angestellt ist. - Berufs-Beratung und Berufs-Ausbildung
- Zugang zu Gütern und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
- Dinge, die das Behinderten-Einstellungs-Gesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz betreffen
Das ist die Internet-Seite der Behinderten-Anwaltschaft: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten arbeitet nach dem Kärntner Chancengleichheits-Gesetz.
Das ist die Internet-Seite der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten: https://www.amb-ktn.at/das-karntner-chancengleichheitsgesetz-2/
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark arbeitet nach dem Steiermärkischen Behinderten-Gesetz.
Das ist die Internet-Seite der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark: https://www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at/
Sie fühlen sich diskriminiert und wissen nicht, wo Sie sich melden können?
Es gibt seit kurzem eine digitale Erst-Beratung.
Die digitale Erst-Beratung ist eine erste Beratung über das Internet.
Die digitale Erst-Beratung ist anonym und kostenlos.
Anonym heißt, man muss den eigenen Namen nicht sagen.
Bei der digitalen Erst-Beratung müssen Sie ein paar Dinge eingeben.
Dann erfahren Sie welche Beratungs-Stelle die Richtige ist.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie die digitale Erst-Beratung: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/unser-angebot/digitale-erstberatung.html