Die Rad-Lobby Steiermark hat eine Studie durchgeführt. Dabei ist gemessen worden, wie viel Abstand die Autofahrer beim Überholen von Radfahrern halten. Das Ergebnis von 2.000 Überhol-Manövern: Bei mehr als der Hälfte aller Überhol-Manöver wird der Mindest-Abstand beim Überholen von Radfahrern nicht eingehalten. Der Mindest-Abstand sollte 1,5 Meter betragen. Zu geringer Abstand beim Überholen ist sehr gefährlich. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen.

60 Teilnehmer

Die Rad-Lobby Steiermark hat die Studie gemeinsam mit der FH-Steiermark durchgeführt. Es ging vor allem darum, mit welchem Abstand Radfahrer von Autofahrern überholt werden. Bei 60 Radfahrern wurden 2 Monate lang Sensoren am Rad angebracht, mit denen der Überhol-Abstand der Autofahrer gemessen wurde. Insgesamt konnte bei mehr als 2.000 Überhol-Manöver der Abstand beim Überholen gemessen werden.

Gesetzes-Änderung

Ab dem 1. Oktober gibt es eine gesetzliche Änderung in der Straßen-Ordnung. Ab dann sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, den Mindest-Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.