Seit dieser Woche gibt es neue Regelungen beim Einkaufen. Die Steirer müssen wegen des Corona-Virus einen Mundschutz beim Einkaufen tragen. Diese Regelung soll gegen die Verbreitung des Corona-Virus helfen. Verteilt wird der Mundschutz am Eingang der Geschäfte. Auch die Griffe der Einkaufswagen und Körbe müssen ständig gereinigt werden.

Neue Regelungen gibt es nun auch bei den Lebensmitteln. Seit 1. April muss in der ganzen Europäischen Union Genaueres auf der Verpackung stehen. Es muss genau angegeben werden, woher die Hauptzutaten für verarbeitete Lebensmittelkommen. Verarbeitete Lebensmittel sind Lebensmittel mit mehreren Zutaten.

Man muss wissen, woher die Zutat kommt

Dazu gehören zum Beispiel Wurst, Käse, Joghurt oder Apfelsaft. Ab 1. April muss bei verarbeiteten Lebensmitteln die Hauptzutat genannt werden. Und zwar dann, wenn die mit der Herkunft geworben wird. Zum Beispiel im Falle der „Steirerwurst“. Das heißt, es wird mit einer steirischen Ware geworben. Stammen die Zutaten dann aber aus Österreich und aus Deutschland, muss das genau angegeben werden. Ein kleiner Hinweis auf der Rückseite ist nicht mehr genug.

Die neue Regelung soll die Kunden schützen. Steht auf der Ware „Hergestellt in Österreich“, sollen die Hauptzutaten aus Österreich kommen. Oder die Ware muss anders gekennzeichnet werden. Das gilt zum Beispiel auch für Waren mit aufgedrucktem „Uhrturm“. Hier muss die Hauptzutat aus der Steiermark kommen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Bei Eigennamen wie Wiener Schnitzel oder Linzer Torte gibt es eine Ausnahme. Bei diesen Waren gilt die neue Regelung nicht.

Die neue Regelung betrifft die gesamte Lieferkette bei einer Ware. Das sind Einkauf, Warentransport, Lager und Verpackung. Wenn die Hauptzutat geändert wird, muss auch die Verpackung geändert werden. Die Waren, die vor dem 1. April hergestellt wurden, dürfen noch mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. Es sind noch weitere neue Regelungen geplant.