Im Dezember 2019 gab es erste Meldungen über Corona-Viren in China. Es dauerte nicht lange und die Stadt Wuhan wurde von der Außenwelt abgeriegelt. Doch die Corona-Viren verbreiteten sich weltweit und auch in Österreich.

Firmen, Schulen und Restaurants sperren zu

Daraufhin traf die österreichische Regierung viele Maßnahmen. Diese sollen helfen, dass sich die Corona-Viren langsamer ausbreiten. Auch sollen weniger Menschen am Corona-Virus erkranken. Viele Firmen, Universitäten, Fachhochschulen und Schulen sind nicht mehr geöffnet. Oder nur ganz wenige Menschen arbeiten dort. Auch gibt es keine Freizeitangebote mehr, zum Beispiel keine Konzerte oder Vorstellungen mehr in Kino und Oper.

Mitarbeiter arbeiten weniger oder gar nicht

Viele Firmen haben dadurch wirtschaftliche Probleme. Die Regierung hat für sie ein Kurzarbeitsmodell erarbeitet. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter weniger oder nicht arbeiten. Die Regierung zahlt einen Teil ihres Gehalts weiter. Insgesamt bekommen die Mitarbeiter 80 bis 90 Prozent von ihrem Gehalt. Rund 400 Millionen Euro will die Regierung bereitstellen.

Alturlaub und Plusstunden müssen verbraucht werden

Die Kurzarbeit muss nur zwei Tage vor Beginn angemeldet werden. Mitarbeiter sollen ihren Urlaub vom Vorjahr und ihre Plusstunden verbrauchen. Wichtig für den Urlaub ist der Arbeitsbeginn. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat am 1. März mit seiner Arbeit begonnen. Sein Arbeitsjahr geht also vom 1. März 2019 bis 28. Februar 2020. Hat er zwei Urlaubstage aus dem Jahr 2019 übrig, sind diese zwei Tage alter Urlaub.

Der Mitarbeiter muss Urlaub nicht verbrauchen. Auch nicht die Plusstunden. Nur wenn er das möchte. Die Firma kann den Mitarbeiter nicht einfach in den Urlaub schicken. Sie kann über Plusstunden und Urlaub nicht bestimmen. Der Mitarbeiter muss einverstanden sein.

Neu-Urlaub wird gemeinsam geregelt

Auch die Kurzarbeit muss vereinbart werden – und zwar mit dem Mitarbeiter und dem Betriebsrat. Wird die Kurzarbeit genehmigt, kann die Firma über Plusstunden und alten Urlaub bestimmen. Über den neuen Urlaub, also jenen des aktuellen Arbeitsjahres, kann die Firma nicht alleine bestimmen. Der Mitarbeiter und die Firma müssen einverstanden sein.