FRAGE: Ich habe meinen Steuerausgleich für 2017 im März 2018 abgeben. Bis jetzt habe ich noch immer keine Antwort oder einen Bescheid von der Finanz erhalten. Wie lange darf die Finanz eigentlich für einen Antrag brauchen?

Bernhard Koller von der Arbeiterkammer antwortet: Grundsätzlich darf das Finanzamt für einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung sechs Monate brauchen, um einen Bescheid zu erlassen. Wird diese Frist überschritten, steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde an die nächsthöhere Instanz (Verwaltungsgericht) zu.

In diesem Fall hat das Finanzamt, nach Einbringen dieser Säumnisbeschwerde, innerhalb von drei Monaten einen Bescheid zu erlassen.

Vorsicht ist aber geboten, wenn das Finanzamt innerhalb der Sechs-Monatsfrist eine Handlung gesetzt hat. Diese verlängert nämlich die Bearbeitungsfrist. Eine derartige Handlung kann zum Beispiel die Aufforderung sein, Unterlagen, Belege, Fahrtenbücher etc. vorzulegen.

Mein Rat an Steuerpflichtige: Warten Sie die Sechs-Monats-Frist ab; und machen Sie erst dann die Säumnisbeschwerde.