Schlüsselsafes ermöglichen berechtigten Personen jederzeit den Zugang zu Wohnungen. Sozialdienste empfehlen diese Art der Zugangsmöglichkeit zum Wohnbereich pflegebedürftiger Personen. Und auch Vermieter der Plattform „Airbnb“ bedienen sich gerne der Möglichkeit, ihren Gästen jederzeit Zutritt zu den angemieteten Räumlichkeiten zu gewährleisten, ohne selbst anwesend sein zu müssen. Was ist aber, wenn ein Schlüsselsafe aufgebrochen wird und ein potenzieller Dieb mit dem darin befindlichen Schlüssel widerrechtlich in die Wohnung oder in das Gebäude eindringt? „Haftet dann die Versicherung?“, fragen sich viele.

Einbruch ist nicht versichert!

Laut dem Versicherungsexperten Reinhard Jesenitschnig bietet für private Eigenheime und Wohnungen die Haushaltsversicherung Schutz gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl. Werde aber der außerhalb von versicherten Räumlichkeiten montierte Schlüsselsafe aufgebrochen, falle das Eindringen unberechtigter Personen mittels des so erlangten Originalschlüssels nicht unter „Einbruch“.

„Es gibt somit keinen Versicherungsschutz!“, warnt der Experte. Laut Bedingungen der Versicherungen kann das Eindringen in die Wohnung mittels Originalschlüssel ein Einbruchs-Tatbestand sein. Der Täter muss diesen aber zuvor durch Einbruch in andere Räumlichkeiten als die versicherten oder durch Raub erlangt haben.

Bricht ein Täter z. B. in eine Wohnung ein und findet darin die Schlüssel der Nachbarwohnung, könnte er diese damit bequem betreten und ausräumen. „Dieser Schaden wird von der Haushaltversicherung als Einbruch anerkannt!“, so Jesenitschnig.

Weil Schlüsselsafes aber keine „Räumlichkeiten“ sind, ist der Diebstahl daraus nach den herkömmlichen Bedingungen auch nicht versichert.

Risiko ist versicherbar

Wegen des steigenden Bedarfs nach Versicherungsschutz bei Verwendung von Schlüsselsafes haben sich aber innovative Versicherungen für die Übernahme dieses Risikos entschlossen. „Voraussetzung ist die Einhaltung der Montagevorschriften des Herstellers für den Schlüsseltresor, wie es z. B. die Uniqua fordert“, berichtet Jesenitschnig, der Betroffenen rät, mit ihrer Haushaltversicherung abzuklären, ob Versicherungsschutz bei Verwendung von Schlüsselsafes besteht oder ob dieser Schutz eingeschlossen werden kann.