Wer in den letzten Tagen wegen des Glatteises nicht pünktlich zur Arbeit kommen konnte, hat keinen Entlassungsgrund geliefert. Ist es nämlich wegen Wetterkapriolen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fehlbleiben rechtfertigt, stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich klar. Ein Entlassungsgrund ist ein verspätetes Eintreffen am Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterbedingungen – wie der heutigen Eisglätte – nicht.

Pflichten der Arbeitnehmer

Allerdings sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz widriger Umstände rechtzeitig zur Arbeit zu kommen bzw. dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, wenn es dennoch später wird.

Entgeltfortzahlung

Die wegen der Dienstverhinderung nicht erbrachte Arbeitszeit muss meist auch entlohnt werden. Angestellte haben jedenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Arbeiter dann, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist. „Ich gehe davon aus, dass die Unternehmer in einer solchen Ausnahmesituation ein Einsehen haben," sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.