FRAGE: Laut einer gültigen Regelung muss ich jeden zweiten Samstag freibekommen. Heißt das auch, dass ich nicht an allen vier Samstagen vor Weihnachten arbeiten muss? Und wie viel muss ich bezahlt bekommen?

ANTWORT: Die Samstag-Regel gibt’s tatsächlich, aber im Advent wird sie außer Kraft gesetzt. Die Experten der Arbeiterkammer erklären dazu: „Die Regelung, dass jeder zweite Samstag frei sein muss, gilt nicht für die Einkaufssamstage vor Weihnachten. Sie können also an allen vier Samstagen eingesetzt werden.
Wie viel Sie für die Arbeit an den Advent-Samstagen bezahlt bekommen müssen, hängt von Ihrer Arbeitszeiteinteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab. Wenn Sie von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet haben, dann bekommen Sie an den vier Advent-Samstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag – egal, ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind oder ob Sie grundsätzlich nur samstags arbeiten.
In allen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschläge nur dann, wenn Sie entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben.
Grundsätzlich dürfen Lehrlinge keine Überstunden leisten. Werden sie jedoch zu Vor- und Abschlussarbeiten oder ausnahmsweise zu Überstunden herangezogen, sind diese Überstunden auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes zu berechnen.