FRAGE: Kollegen haben mir gesagt, dass man keine Bestätigung vom Arzt braucht, wenn man nur drei Tage lang krank ist. Stimmt das?

ANTWORT: Diese Annahme ist weit verbreitet, aber dennoch ein „Märchen“. Die AK-Experten erklären: Arbeitgeber haben das Recht, eine Krankenstandbestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehen Sie daher auf jeden Fall zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin! Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsverhinderung (den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Danach sollten Sie sofort einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
Arbeitgeber können nach angemessener Zeit wiederholt eine Krankenstandsbestätigung verlangen. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein.
In der Bestätigung muss zwar die Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit angeführt sein, damit ist aber nicht die Diagnose gemeint! Sie müssen nicht sagen, woran Sie leiden. Das ist Ihre Privatsache. Sie müssen nur den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin informieren, ob Sie krank sind oder einen Unfall erlitten haben.
Versäumt man die Melde- und Nachweispflichten, verliert man für die Dauer der Versäumnis den Anspruch auf Entgelt. Der Arbeitgeber muss also Lohn oder Entgelt nicht bezahlen, solange man nicht krankgemeldet ist.