Konkret waren mehr als 600 ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter davon betroffen, die allesamt vor 2004 in den ORF, der kollektivvertragsfähig ist, eingetreten sind. Der Eingriff sei durch ein "gewichtiges öffentliches Interesse" gedeckt gewesen - nämlich die finanzielle Absicherung des ORF zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags, stellte der VfGH, an den sich der Zentralbetriebsrat zunächst wandte, im Vorjahr fest. ORF-Zentralbetriebsratschef Werner Ertl kritisierte die Entscheidung daraufhin als "unverständlich" und "Einladung an populistische Regierungen". Das Höchstgericht ermögliche damit, Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften und die gesellschaftspolitisch bedeutende Kernaufgabe der Sozialpartnerschaft insgesamt auszuhebeln, meinte er.