Konkret waren mehr als 600 ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter davon betroffen, die allesamt vor 2004 in den ORF, der kollektivvertragsfähig ist, eingetreten sind. Der Eingriff sei durch ein "gewichtiges öffentliches Interesse" gedeckt gewesen - nämlich die finanzielle Absicherung des ORF zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags, stellte der VfGH, an den sich der Zentralbetriebsrat zunächst wandte, im Vorjahr fest. ORF-Zentralbetriebsratschef Werner Ertl kritisierte die Entscheidung daraufhin als "unverständlich" und "Einladung an populistische Regierungen". Das Höchstgericht ermögliche damit, Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften und die gesellschaftspolitisch bedeutende Kernaufgabe der Sozialpartnerschaft insgesamt auszuhebeln, meinte er.
Wien
Gestrichene ORF-Zulagen lassen Betriebsrat zu EGMR gehen
Der ORF-Zentralbetriebsrat wendet sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das berichtete der "Kurier" am Freitag. Grund ist, dass im Zuge eines Sparpakets, das durch eine Gesetzesnovelle im Jahr 2023 verursacht wurde, Wohnungs-, Familien- und Kinderzulagen in Altverträgen gestrichen wurden. Damit lag ein Eingriff in kollektivvertragliche Regelungen vor, die aber laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) "verhältnismäßig" waren.
© APA/THEMENBILD