Innenpolitik
Daten-Sicherstellung im Kanzleramt war rechtskonform
Das Oberlandesgericht Wien hat die Beschwerde der Republik Österreich gegen die Anordnung der WKStA vom August 2022 zur Sicherstellung von Daten im Bundeskanzleramt abgewiesen. Diese Sicherstellungsanordnung war im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre und dem so genannten "Beinschab-Tool" ergangen. Aufgrund eines weiteren Widerspruchs gegen die Daten-Sicherstellung kann die WKStA aber trotz des OLG-Entscheids aktuell noch nicht auf die Daten zugreifen.