Innenpolitik
Anwälte mit Einwänden zu neuem Korruptionsstrafrecht
Auch die Rechtsanwälte und der Oberste Gerichtshof (OGH) äußern Einwände gegen den Entwurf zur Korruptionsstrafrechtsreform. Dieser sieht etwa vor, dass auch Personen, die erst für ein Amt kandidieren und gegen Zuwendungen Versprechen für die Amtszeit abgeben, künftig ebenfalls mit Strafen zu rechnen haben. Auch wird es strafbar, über Geld zu einem Mandat zu kommen. Kritik gibt es nicht an der Intention an und für sich, aber an der konkreten Formulierung der Paragraphen.
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