Das Schwurgericht verhängte über die vier Angeklagten, die laut erstinstanzlicher Entscheidung den Attentäter unterstützt hatten, wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord zwei Mal die Höchststrafe, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft. Zwei Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Beteiligung am Mord freigesprochen. Sie fassten jedoch wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt aus. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.
Innenpolitik
Zwei Mal lebenslang und drastische Strafen in Terror-Prozess
Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien, der beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 vier Passanten getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, sind in der Nacht auf Donnerstag am Wiener Landesgericht drastische Freiheitsstrafen verhängt worden, darunter zwei Mal lebenslange Haft. Vier Angeklagte wurden im Kern der wider sie erhobenen Vorwürfe anklagekonform schuldig erkannt.
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