Das Schwurgericht verhängte über die vier Angeklagten, die laut erstinstanzlicher Entscheidung den Attentäter unterstützt hatten, wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord zwei Mal die Höchststrafe, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft. Zwei Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Beteiligung am Mord freigesprochen. Sie fassten jedoch wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt aus. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.