Innenpolitik
Eltern bekommen zu Betreuung coronainfizierter Kinder frei
Kinder mit einem positiven Coronatest dürfen laut den neuen Vorgaben Kindergarten oder Volksschule nicht besuchen. Hier gilt ein Betretungsverbot für Infizierte, nur für dort Beschäftigte gilt eine Ausnahme. Wie das Arbeitsministerium nun klargestellt hat, dürfen Eltern in diesem Fall daheimbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.
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