Mit der Teilpension wird es - einen entsprechenden Parlamentsbeschluss vorausgesetzt - ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Sie kann künftig nur noch drei statt wie bisher fünf Jahre genutzt werden. Letzteres wird vom ÖGB ausdrücklich nicht begrüßt. Die Altersteilzeit habe viele ältere Beschäftigte dazu motiviert, länger im Erwerbsleben zu verbleiben.