Wie zunächst der "Standard" berichtet hatte, soll die Abkehr von der vorsorglichen Ganzkörper-Kontrolle als Kassenleistung in Niederösterreich ab 1. April erfolgen. Dabei hat sich von den vertraglichen Grundlagen zwischen Ärztekammer und ÖGK nichts geändert. In der Ärztekammer ist man aber der Ansicht, dass dies gar nicht Teil der Vorsorgeuntersuchung sei und der Vertragspunkt nur als kurative Leistung gelte, wie gegenüber dem "Kurier" betont wurde.