Wie zunächst der "Standard" berichtet hatte, soll die Abkehr von der vorsorglichen Ganzkörper-Kontrolle als Kassenleistung in Niederösterreich ab 1. April erfolgen. Dabei hat sich von den vertraglichen Grundlagen zwischen Ärztekammer und ÖGK nichts geändert. In der Ärztekammer ist man aber der Ansicht, dass dies gar nicht Teil der Vorsorgeuntersuchung sei und der Vertragspunkt nur als kurative Leistung gelte, wie gegenüber dem "Kurier" betont wurde.
Wien/St. Pölten
Streit um Hautkrebs-Vorsorge zwischen Ärzten und Kasse
Die Ärztekammer verweigert in immer mehr Bundesländern die Muttermalkontrolle zur Hautkrebsvorsorge als von der Krankenkasse bezahlte Leistung. Jüngster Fall ist Niederösterreich, wo die Länderkammer dieser Tage einen entsprechenden Kurienbeschluss gefasst hat. Dass nun die Patienten extra dafür zahlen müssen, will die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nicht hinnehmen. Gegenüber der APA stellte sie die Anrufung der Landesschiedskommission in Aussicht.
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