Ebenso tragen 16 Prozent der konventionellen Pflanzenschutzmittel Warnhinweise über mögliche Schäden für das ungeborene Kind, den Verdacht auf Karzinogenität oder akute tödliche Wirkungen - bei den Pestiziden mit Bio-Zulassung lag der Wert bei null. Die Festlegung von ernährungs- und arbeitsmedizinischen Richtwerten hielt die EFSA bei 93 Prozent der konventionellen, aber nur bei sieben Prozent der natürlichen Wirkstoffe für angebracht. Als Maßstab für den Vergleich dienten die von der EU-Chemikalienagentur (ECHA) festgelegten Gefahrenklassifizierungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sowie die von der EU-Behörde für Ernährungssicherheit (EFSA) im Zulassungsverfahren festgelegten ernährungs- und arbeitsmedizinischen Richtwerte.