Chronik
Kein Schmerzensgeld für Germanwings-Hinterbliebene
Hinterbliebene der Germanwings-Absturzopfer haben erneut in einem Prozess um zusätzliches Schmerzengeld eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen die Lufthansa ab. Die Richter argumentierten ähnlich wie bereits das Landgericht Essen und zuletzt im April 2021 das Oberlandesgericht Hamm. Danach war die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich.
© APA/AFP