Der 37-Jährige meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nähere Ausführungen zu den Gründen der Berufung wollte der Salzburger Verteidiger Kurt Jelinek gegenüber der APA indes nicht machen. Das Landesgericht Innsbruck teilte zunächst mit, dass auch die Staatsanwaltschaft volle Berufung anmeldete. Am Vormittag wurde schließlich über eine Modifizierung der Rechtsmittelanmeldung informiert: Demnach beruft die Staatsanwaltschaft nur gegen die Strafe. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) werde nun als Berufungsgericht endgültig über die Rechtsmittel entscheiden, hieß es. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten drei Tage Zeit, ein Rechtsmittel zu erheben. Das Urteil wurde vergangene Woche von Einzelrichter Norbert Hofer gefällt. Dem 37-Jährigen drohten bis zu drei Jahre Haft.