Für das Schwurgericht war die Höchststrafe unabdingbar. "Für diese Tat kann es keine andere Strafe geben", meinte der vorsitzende Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe "aus Mordlust" getötet. Das Opfer sei "qualvoll" gestorben und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt. Die Einweisung in den sogenannten Maßnahmenvollzug wurde aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen vorgenommen.
Wien
Lebenslang für Mord an 27-Jährigem in Wien-Favoriten
Am Landesgericht ist am Dienstag ein 22-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er in der Nacht auf den 15. Mai 2025 in der Grenzackerstraße in Wien-Favoriten einen ihm völlig unbekannten 27 Jahre alten Mann attackiert und zu Tode getreten hatte. Zudem wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (FTZ) eingewiesen. Der Schuldspruch wegen Mordes ist rechtskräftig. Gegen das Strafausmaß legte Verteidiger Werner Tomanek Rechtsmittel ein.
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