Bereits zu Beginn der Verhandlung wurden die entscheidenden Fragen des Verfahrens deutlich. Das Versammlungsrecht decke "keine Eingriffe in das Eigentum Dritter", betonte die Staatsanwältin. Aus ihrer Sicht sei das Motiv der Proteste für die rechtliche Beurteilung "außer Acht zu lassen", wie die Anklagevertreterin erklärte. Die Verteidiger sahen das am Vormittag erwartungsgemäß anders. Rechtsanwalt Clemens Lahner verwies auf "achtenswerte Beweggründe" für die Taten als Milderungsgründe. "Der Versuch, den Planeten für uns und unsere Kinder in einem lebenswerten Zustand zu erhalten, ist sehr wohl ein achtenswerter Beweggrund", entgegnete Lahner.
Wien
Zwei Schuldsprüche in Prozess gegen "Letzte Generation"
Am Wiener Landesgericht hat es am Freitag die ersten beiden nicht rechtskräftigen Schuldsprüche im Verfahren gegen die frühere Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung gegeben. Zwei frühere Aktivistinnen wurden zu Geldstrafen verurteilt. Vier Angeklagte bekamen eine Diversion. Basis für die Vorwürfe waren Farbproteste am Flughafen Wien-Schwechat, beim Landhaus St. Pölten und beim Bundeskanzleramt in den Jahren 2023 und 2024.
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