Die untergeordnet Tatbeteiligten kamen mit jeweils sechs Monaten bedingt glimpflich davon. Sie hätten "ein völlig falsches Denken an den Tag gelegt", hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings hätten sie nicht bewaffnet an der Gewalt teilgenommen, sondern mit ihrer Präsenz einen bloßen psychischen Tatbeitrag geleistet, wurde ihnen zugebilligt. Sie hätten sich seit der verfahrensgegenständlichen Massenschlägerei am Bahnhof Meidling, bei der am 7. Juli 2024 fünf Personen verletzt wurden, auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.