Gamsgrubenweg: Urteile zugunsten GROHAG vom OGH bestätigt
Der Rechtsstreit zwischen Großglockner Hochalpenstraße (GROHAG) und Alpenverein (ÖAV) um das Grundeigentum im Bereich des Gamsgrubenwegs im Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern ist nun beendet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut einer Aussendung der GROHAG die außerordentliche Revision des Alpenvereins zurückgewiesen. Die Urteile zugunsten der GROHAG seien daher nunmehr rechtskräftig, hieß es am Mittwoch. Eine Realisierung der GROHAG-Pläne ist dennoch fraglich.
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