Die Geschworenen verneinten einstimmig den Mordversuch und werteten die Tat als absichtlich schwere Körperverletzung. Der Beschuldigte, mit 19 Jahren ein junger Erwachsener, wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Dass der Mann - wie er sagte - in Notwehr gehandelt hat, wurde ebenfalls negiert. Während er das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Er muss zudem dem Opfer 9.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Erschwerend gewertet wurde die Tat durch Verwendung einer Waffe, mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und dass der Angeklagte unter 21 ist.
Wien
Sechs Jahre Haft für fast tödliche Messerstiche in Park
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Donnerstag ein 19-jähriger Mann von einem Geschworenengericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hat am 5. August im Wasserpark in Wien-Floridsdorf einen 33-jährigen flüchtig Bekannten niedergestochen. Auslöser war ein Streit um ein Handy, das der Ältere dem Jüngeren geborgt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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