Die Geschworenen verneinten einstimmig den Mordversuch und werteten die Tat als absichtlich schwere Körperverletzung. Der Beschuldigte, mit 19 Jahren ein junger Erwachsener, wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Dass der Mann - wie er sagte - in Notwehr gehandelt hat, wurde ebenfalls negiert. Während er das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Er muss zudem dem Opfer 9.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Erschwerend gewertet wurde die Tat durch Verwendung einer Waffe, mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und dass der Angeklagte unter 21 ist.