Der Mann fasste am Wiener Landesgericht wegen fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation, beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung neun Monate Haft aus, davon drei Monate unbedingt. Die Richterin nannte das Vorgehen des 35-Jährigen "widerlich". Der Mann, der Anfang Juni wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden war, akzeptierte die Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.