Das Urteil von einem Jahr auf Bewährung ist nicht rechtskräftig. Während die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, erbat der Österreicher drei Tage Bedenkzeit. Seine Anwältin plädierte am Beginn der Verhandlung auf eine Diversion. Dem kam Einzelrichter Philipp Krasa "aus spezial- und generalpräventiven Gründen" nicht nach.