Nach Angaben des Landes wurden am vergangenen Wochenende (12./13. Juli) auf zwei Almen vier Schafe und Ziegen getötet. Ein Tier musste notgeschlachtet werden, fünf weitere wurden verletzt. Von drei Tieren fehlt jede Spur.
Die Bezirkshauptmannschaften kamen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme des Wolfes vorliegen. Gejagt werden darf der Wolf in den Wildregionen des Großwalsertals und jenen des Gebiets Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg. "Wir haben in Vorarlberg eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die uns im Rahmen des strengen Schutzstatus des Wolfs überhaupt Maßnahmen erst erlaubt", sagte der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Man arbeite aber auch daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln - "damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv handeln können", so der Landesrat.