Wien
Mitverschulden nach E-Bike-Unfall ohne Helm möglich
E-Bike-Fahrerinnen bzw. -Fahrer ohne Helm, die unverschuldet bei einem Unfall am Kopf verletzt werden, kann in Zukunft eine Mitschuld angerechnet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag dazu eine Entscheidung veröffentlicht. Die Folge: Auch wenn man nicht am Unfallhergang schuld ist, bekommt man nur einen Teil des sonst zur Gänze zustehenden Schmerzengeldes vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung, warnte der ÖAMTC am Freitag.
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