Einer der bestraften Lenker wollte laut "Kronen Zeitung" (Mittwochausgabe) dies nicht auf sich sitzen lassen und erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht (VwG) Wien. Dies wurde aber vom zuständigen Richter zurückgewiesen, wie die Sprecherin und Vizepräsidentin des Wiener VwG, Beatrix Hornschall, am Mittwoch der APA bestätigte. Es habe damals einen Stau von 17 Kilometern auf der A23 gegeben.

"Keinerlei Zweifel am Fehlverhalten des Beschuldigten"

Der Richter erkannte, dass der betreffende Autofahrer durch Langsamfahren und, weil er seine Aufmerksamkeit auf die Klimaaktion in der Gegenrichtung richtete, zum Entstehen des Staus beigetragen habe. Das Gericht habe "keinerlei Zweifel am Fehlverhalten des Beschuldigten (der Beschwerde führende Autofahrer, Anm.)", zitierte die "Krone" aus der Begründung. Und weiter: Der Lenker habe "das Interesse der Verkehrssicherheit in nicht unerheblichem Maße" geschädigt.

Laut Hornschall hat der Beschwerdeführer um schriftliche Ausfertigung des Richterentscheids gebeten. Will er die Sache weiterverfolgen, muss er sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Für die Fortsetzung des Verfahrens am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist die Strafhöhe nicht ausreichend.