In dem nun hinfällig gewordenen Zivilprozess sollte es um die Klagen zweier Hinterbliebener gehen. Es wäre das erste Zivilverfahren in den USA zu dem Absturz gewesen. Die Maschine des Typs 737 MAX war am 10. März 2019 kurz nach dem Start in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba verunglückt, alle Menschen an Bord kamen ums Leben. Die Opfer stammten aus 35 Ländern.
Weltweites Flugverbot für die Boeing 737 MAX nach Unglück
Nach dem Absturz war ein weltweites Flugverbot für die Boeing 737 MAX verhängt worden. Wenige Monate zuvor, im Oktober 2018, war bereits eine Boeing desselben Typs vor der indonesischen Insel Java abgestürzt, alle 189 Insassen starben. Das Flugverbot, das Boeing in eine tiefe Krise stürzte, wurde erst ab Ende 2020 schrittweise wieder aufgehoben.
Bereits mehrere Vergleiche getroffen
Angehörige von 155 der Absturzopfer in Äthiopien hatten den US-Flugzeugbauer zwischen April 2019 und März 2021 wegen widerrechtlicher Tötung, Fahrlässigkeit und anderer Vorwürfe verklagt. Die meisten dieser Klagen konnten seither außergerichtlich beigelegt werden. Ende März waren nach Angaben aus Insiderkreisen noch 18 Zivilklagen zu dem Absturz in Äthiopien offen gewesen. Einschließlich des Vergleichs vom Sonntag wurden seither mindestens vier dieser Klagen außergerichtlich beigelegt, wie aus Justizkreisen zu erfahren war. Die Inhalte der gütlichen Regelungen zwischen dem US-Konzern und den Angehörigen der Absturzopfer wurden stets vertraulich behandelt.
Boeing hatte im April 2019 eingeräumt, dass es bei der 737 MAX Probleme mit einer Stabilisierungssoftware gegeben habe. Als Konsequenz aus den beiden Unglücken überarbeitete das Unternehmen dann die Software.