Die Polizei war dem 45-jährigen Wiener durch seinen Abnehmer aus Klagenfurt auf die Spur gekommen. Der Angeklagte leugnete seit seiner Festnahme die Taten, allerdings war die Beweislast erdrückend: Nicht nur wurde er von seinem Kunden eindeutig identifiziert, der 45-Jährige hatte auch auf seinem Handy nach der Adresse des Abnehmers gesucht. Eine DNA-Spur des Angeklagten wurde auf einer Cannabis-Verpackung gesichert, weiters hatte er das Equipment für eine professionelle Cannabis-Aufzucht daheim, hielt Staatsanwältin Sandra Agnoli fest.