Damit haben auch im zweiten Fall einer zunächst behaupteten Vergewaltigung des unmündigen Mädchens die dahingehenden Vorwürfe einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Ein 16-Jähriger, dem ebenfalls vorgeworfen worden war, das unmündige Mädchen vergewaltigt zu haben, war bereits im vergangenen Dezember von sämtlichen wider ihn erhobenen Anschuldigungen rechtskräftig freigesprochen worden. Der Sex zwischen dem im Tatzeitpunkt 15-Jährigen und der Schülerin sei "völlig einvernehmlich" gewesen, stellte das Gericht fest. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei "nicht erkennbar" gewesen, dass das Mädchen damit nicht einverstanden war. Die Staatsanwaltschaft und die übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft (OStA) - die Causa ist nicht zuletzt aufgrund der teilweise aufgeheizten medialen Berichterstattung berichtspflichtig - akzeptierten diese Entscheidung ebenso wie den dieswöchigen Freispruch.