Rund um die betroffenen Haltungen sei eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden. Diese bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht. In den Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht. "Innerhalb der Schutzzone werden jetzt binnen fünf Tagen 78 Betriebe kontrolliert", teilte Rosenkranz mit.