Die Frau musste sich bereits zum zweiten Mal in Zusammenhang mit ihrer Corona-Erkrankung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war sie bereits vergangenen Sommer rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer krebskranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, war die Frau damals aber freigesprochen worden. Dieser Teil des Urteils wurde dann gekippt: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, stellte die zweite Instanz fest.
Klagenfurt
Kärntnerin wegen Covid-Tod von Nachbar verurteilt
Weil sie ihren Nachbarn im Dezember 2021 mit dem Coronavirus angesteckt haben soll und dieser daraufhin an Covid gestorben war, ist am Donnerstag eine 54-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Frau fasste wegen grob fahrlässiger Tötung vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) aus. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
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