Die Frau musste sich bereits zum zweiten Mal in Zusammenhang mit ihrer Corona-Erkrankung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war sie bereits vergangenen Sommer rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer krebskranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, war die Frau damals aber freigesprochen worden. Dieser Teil des Urteils wurde dann gekippt: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, stellte die zweite Instanz fest.