Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte gegen den Mann Ende April Mordanklage erhoben. Der Deutsche muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Die Verteidigung des nunmehr Angeklagten verzichtete zuletzt auf einen Einspruch gegen die Anklage.