Karlsruhe
AfD scheiterte mit Klagen um Ausschussvorsitz im Bundestag
Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Deutschen Bundestag ist die AfD beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die AfD hat demnach keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes am Mittwoch einstimmig entschied.
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