Eisenstadt
Zivilprozess um 27 Cent wegen Grenzsperre in Schattendorf
Die Einschränkungen beim burgenländisch-ungarischen Grenzübergang Schattendorf (Bezirk Mattersburg), der mit 1. Dezember als Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar sein soll, haben am Mittwoch das Landesgericht Eisenstadt beschäftigt. Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte die Gemeinde auf 27 Cent, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten.