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Unfall bei Prater-Achterbahn war kein Fremdverschulden
Nach dem Unfall bei einer Achterbahn im Wiener Prater Ende März, bei dem eine 30-jährige Mitarbeiterin des Unternehmens ums Leben gekommen war, hat das Wiener Arbeitsinspektorat keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden. Das berichtete der ORF Wien am Sonntag auf seiner Homepage. Dennoch habe das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem es seine Ermittlungen abgeschlossen habe.
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