APA
Airline könnte für psychische Folgen von Evakuierung haften
Eine Fluglinie haftet unter Umständen auch für die psychischen Folgen einer Evakuierung. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertrat am Donnerstag die Ansicht, dass der Begriff "körperlich verletzt" auch eine infolge eines Unfalls erlittene Beeinträchtigung der psychischen Unversehrtheit eines Reisenden umfasst, wenn sie durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird und eine medizinische Behandlung erfordert.