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370 Anträge nach dem Impfschadengesetz im Vorjahr
Im Vorjahr sind laut Gesundheitsministerium rund 370 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz an den Staat gestellt worden. Die meisten Fälle betreffen die Covid-Schutzimpfungen, meldete das Ö1-"Morgenjournal" am Montag. Im Jahr 2020 waren es nur zehn Anträge wegen anderer Vakzine gewesen. Ob ein Impfschaden durch eine schwere Nebenwirkung besteht, muss durch medizinische Gutachten festgestellt werden, erläuterte der Infektiologe Herwig Kollaritsch im ORF-Radio.
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