APA
Kopftuchverbot an Volksschulen ist verfassungswidrig
Das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Kinder ist verfassungswidrig und muss daher aufgehoben werden. Das gab am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekannt. Demnach verstößt die Regelung im Schulordnungsgesetz gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, da sie de facto nur auf Muslime abzielt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt.
© APA