ÖGK-Obmann Andreas Huss erläuterte, dass das Betretungsrecht von Krankenstandskontrolloren in die Wohnungen der Versicherten gestrichen wurde. "Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig und fällt nun", erklärte der Arbeitnehmer-Obmann in einer Aussendung. Weiters sind Gesundschreibungen nur mehr ab dem nächsten Tag und nicht mehr rückwirkend möglich. "Rückwirkende Gesundschreibungen führten in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsrechtlichen Problemen für Versicherte. Diese sind jetzt nur mehr bei nachgewiesenem, vorsätzlichen Missbrauch möglich", führt Huss aus. Diesen Punkt strich der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Kurt Egger, besonders heraus. Er betonte, dass bei Krankenstandsmissbrauch oder genesungsschädlichem Verhalten ein rückwirkendes Ende der Arbeitsunfähigkeit zusätzlich eingeführt werde.