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Geldbuße für SPÖ wegen Kaiser-Komitee und Attersee
Der Parteiensenat im Kanzleramt hat die SPÖ wegen eines Personenkomitees im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zu 102.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der Rechnungshof hatte die Causa angezeigt, weil die SPÖ die Inserate des Vereins "Peter Kaiser Personenkomitee" in ihrem Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen hatte. Erneut bestraft wird die Partei auch wegen des Seegrundstückes der SJ am Attersee. Die SPÖ kann nun Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erheben.
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