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EuGH entschied gegen Klägerin im Brustimplantate-Skandal
Rückschlag für Betroffene im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate aus Frankreich: Der Europäische Gerichtshof sieht im EU-Recht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche einer deutschen Patientin an die Versicherung des französischen Herstellers. Dies entschieden die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-581/18)