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Deutsches Verfassungsgericht setzt BND-Abhörpraxis Grenzen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) Grenzen gesetzt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe kippte am Dienstag die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen.
© APA (dpa)