Sollte er darüber hinaus verlängert werden, gilt auch die Quarantäne-Regelung weiter. In Spanien sind nach Angaben der Regierung nur Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr, das Personal von Fluggesellschaften und Gesundheitspersonal von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie vor der Einreise keinen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten. In der Quarantäne dürfen die Betroffenen nur für Einkäufe oder Arztbesuche das Haus verlassen. Sie müssen zudem eine Maske tragen.